Pressemitteilung 23.09.2026

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Helferskirchen, 23.09.2026

Wenn gewählte Vertreter ihre Bürger nicht mehr hören WOLLEN

Die Bürgerinitiative fragt: Wie weit darf sich ein Gemeinderat von den Menschen entfernen, die ihn gewählt haben?

Helferskirchen, 16. September 2026. – Die Entscheidung des Gemeinderats Helferskirchen, das Bürgerbegehren der Bürgerinitiative „Erhaltet unsere Natur und Wälder“ mehrheitlich als unzulässig zurückzuweisen, wirft für die Bürgerinitiative eine grundsätzliche Frage auf:

Wie kann sich ein von Bürgern gewählter Gemeinderat so weit von den eigenen Bürgern entfernen, dass deren ausdrücklicher Wunsch nach Mitbestimmung nicht gehört werden will?

Der Bürgerwille ist nicht zu übersehen.

Er zeigt sich in zahlreichen Leserbriefen und öffentlichen Stellungnahmen, in Bannern im Ort, im Engagement vieler Bürger und in einer Petition, die inzwischen mehr als 2.700 Unterschriften umfasst.

Und dennoch wird den Bürgerinnen und Bürgern die Möglichkeit verweigert, selbst über die Frage der Verpachtung kommunaler Flächen für Windenergieanlagen abzustimmen.

Ganz besonders befremdlich war aus Sicht der BI eine Äußerung aus dem Gemeinderat.

Ein Ratsmitglied merkte gegenüber der Bürgerinitiative an, auf der Unterschriftenliste für das Bürgerbegehren hätten schließlich nur vergleichsweise wenige Bürgerinnen und Bürger aus Helferskirchen unterschrieben.

Für die Bürgerinitiative ist diese Aussage absolut bezeichnend – Denn sie legt ganz klar offen, dass dem betreffenden Ratsmitglied nicht bekannt ist, wie ein Bürgerbegehren funktioniert und welche Funktion die dort gesammelten Unterschriften haben.

Die Zahl der Unterzeichnenden auf der Unterschriftenliste zum Bürgerbegehren ist nicht einfach gleichzusetzen mit der Gesamtzahl aller Menschen, die das Anliegen unterstützen. Wer auf der Liste unterschreibt, bringt damit inhaltlich zum Ausdruck: Diese Person möchte, dass über die Angelegenheit „Windindustriepark Drei Eichen“ die Bürgerschaft selbst in einem Bürgerentscheid abstimmt. Anzumerken ist hier, das dies lediglich die in der kürze zu erreichenden Menschen aus den ersten begangenen Straßen, der jeweiligen Ortschaften waren.

Genau diese Unterscheidung gehört zu den wesentlichen Grundlagen dieses Verfahrens.

Wie kann ein Gemeinderat über die Zulässigkeit und den politischen Umgang mit einem Bürgerbegehren entscheiden, wenn sich einzelne Ratsmitglieder nicht mit dessen tatsächlicher Funktionsweise auseinandergesetzt haben?

Die Bürger verlangen keine Zustimmung – sie verlangen eine Abstimmung

Der Rat darf eine andere Meinung haben.

Aber genau deshalb gibt es Bürgerentscheide.

Ein Gemeinderat ist von den Bürgern gewählt. Er soll die Interessen der Gemeinde vertreten. Wenn sich aber eine große Zahl von Menschen ausdrücklich zu Wort meldet und sagt: „Wir wollen bei dieser Frage selbst mitentscheiden“, dann stellt sich die Frage, ob es demokratisch angemessen ist, diese Entscheidungsmöglichkeit einfach abzuschneiden.

Besonders deutlich wird der Graben zwischen Bürgern und Gemeinderat durch eine weitere Aussage eines Gemeinderatsmitglieds: „Ihr habt eure Meinung, wir haben unsere – und unsere gefällt uns besser.“

Natürlich darf ein Ratsmitglied eine eigene Meinung haben – Aber darum geht es längst nicht mehr. Es geht darum, ob die Bürger ihre eigene Meinung ebenfalls durch eine Abstimmung zum Ausdruck bringen können.

Die Antwort des Gemeinderats lautet nach der Entscheidung vom 16. September: Nein.

Ein Bürgerentscheid bedeutet, den Bürgern zu vertrauen! Der Gemeinderat kann seine Position vertreten. Die Bürgerinitiative kann ihre Position vertreten. Und am Ende stimmen die Menschen von Helferskirchen ab. Das ist direkte Demokratie!

Stattdessen wurde das Bürgerbegehren mehrheitlich für unzulässig erklärt.

Die Bürgerinitiative hält diese Entscheidung weiterhin für rechtlich überprüfungsbedürftig und wird deshalb den Rechtsweg prüfen.

Dabei bleibt es bei dem, was die BI bereits vor der Entscheidung öffentlich vorgetragen hat: „Wird das Bürgerbegehren abgelehnt, bleibt nur der Klageweg – und ein Gerichtsverfahren kennt kein Miteinander, nur Gewinner und Verlierer.“

Die Bürgerinitiative stellt deshalb keine Frage nach politischer Zustimmung.

Sie stellt eine Frage nach dem Verständnis von Demokratie: Wenn Bürger sich mit Tausenden von Unterschriften, Leserbriefen, Bannern und persönlichem Engagement immer wieder zu Wort melden und ausdrücklich sagen, dass sie mitentscheiden wollen – was muss passieren, damit ein gewählter Gemeinderat ihnen zuhört?

Statt den gemeinsamen Weg zu gehen, wurden die Bürger mit einer aus Sicht der Bürgerinitiative nicht zu überbietenden Arroganz abgefertigt. Das mag für den Stammtisch reichen, aber sicher nicht für eine Lokalpolitik auf Augenhöhe mit der Bürgerschaft.

Diese Frage ist mit der Abstimmung des Gemeinderats vom 16. September in Helferskirchen und vom 03. September in Leuterod nicht beantwortet. Sie ist dadurch nur noch dringlicher geworden.

Helferskirchen und auch Leuterod verdienen einen verantwortungsvollen und sozialfähigen Gemeinderat.

Bürgerinitiative „Erhaltet unsere Natur und Wälder“

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