Aktueller Sachstand 03.10.2026

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Planung beendet (VG Selters) und Projekt auf Eis gelegt (VG Wirges).

Bebauungsplanänderung:

Die Ortsgemeinde Quirnbach hob am Mittwoch, dem 30.10.26 ihren Beschluss zu Bebauungsplanänderung auf. Hier wurde genauso vorgegangen, wie in Vielbach, wo der Gemeinderat am 24.09.26 seinen Beschluss zur Bebauungsplan Änderung aufhob.

Nach Aussage der VG Selters, gibt es in der VG  nun keine Verfahren mehr, um Windindustrieanlagen im Wald Drei Eichen zu bauen. Es wird keine Flächennutzungsplanänderung hin zur Windenergie geben.

Grund für die Zurücknahme der Beschlüsse sind laut VG Selters die Rahmenbedingungen, die sich für die Errichtung und den Betrieb von WEAs verschlechtert haben. Die EVM hat ein Entgeltangebot vorgelegt, das 60-70% unter den bisher angedachten Entgelten für die Pachtung der Waldflächen lag.

Dies brachte die VG dazu, den Gemeinden die Rücknahme der Beschlüsse nahe zu legen.

Hier verhält sich die VG Selters anders als die VG Wirges.

Die Gemeinden Helferskirchen und Leuterod haben beide ihre Beschlüsse zur B-Planänderung nicht zurückgenommen.

Beide Beschlüsse stehen noch und es ist das Ziel der Arbeit der BI diese Beschlüsse aufheben zu lassen und zu verhindern, dass im Wald Flächen für Windkraft ausgewiesen werden.

Ob die VG Wirges im VG-Rat die Flächennutzungsplanänderung beschließen wird ist fraglich. Es steht die Aussage im Raum,  dass der VG Rat erst abstimmen wird, wenn klar ist, wieviel Geld über die Pachtverträge bei den Gemeinden ankommt.

Da die Vertragsentwürfe der EVM für die Flächen in Wirges und Selters gleich sein dürften kann man davon ausgehen, dass hier die gleichen geringen Entgelte aufgerufen wurden.

Leuterod und Helferskirchen vermeldeten, dass sie die Planung erst einmal auf Eis gelegt haben und abwarten wollen, wie sich die EEG Novelle für 2027 darstellt.

Falls sich die Rahmenbedingungen wieder positiv für die Förderung der Windkraft ändern sollten, würden sie die Projekte wieder aufnehmen wollen.

Bürgerbegehren:

Alle beteiligten Gemeinden haben das Bürgerbegehren für unzulässig erklärt.

Einhellig wurden diese Beschlüsse damit begründet, dass sich das Bürgerbegehren mittelbar gegen die Bauleitplanung richte. Bürgerbegehren gegen Bauleitplanungsverfahren sind in RLP unzulässig.

Die BI „Erhaltet unsere Natur und Wälder“ hat in einer Stellungnahme ausführlich begründet, warum dem nicht so ist. Ob das Begehren unzulässig ist, müsste final vor Gericht entschieden werden.

Festzuhalten ist, dass sich beide VGs vehement gegen einen Bürgerentscheid gestellt haben. Anwälte wurden beauftragt, das Begehren zu prüfen und sind auf Seiten der VG Wirges, wie zu erwarten, zu der Empfehlung gekommen, das Begehren abzulehnen.

Die BI hatte das Begehren, vor seiner Initiierung ihrerseits anwaltlich prüfen lassen und die Freigabe von Ihrer Anwaltskanzlei bekommen. Recht ist Auslegungssache.

Eine Klage vor Gericht verursacht Kosten, wird aber von der BI nach wie vor nicht ausgeschlossen.

Hier wird entscheidend sein, wie sich die VG Wirges im weiteren verhalten wird.

Ziel ist es, unseren Wald frei von Windkraftflächen zu halten und vielleicht sogar eine Möglichkeit zu finden ihn dauerhaft für jegliche Planung auszuschließen.

Des weiteren ist es wichtig herauszufinden, warum die VG Wirges weiter an Beschlüssen festhält, für die es kein Projekt mehr gibt und man an einer Planung festhält, die auf unbestimmte Zeit auf Eis gelegt ist.

Dass sich die Räte frei von der Beschlussvorlage für das Bürgerbegehren hätten entscheiden können, wurde von den Vertrauenspersonen des Begehrens jedem Gemeinderat vorgetragen.

Dass der größte Teil der Räte sich nicht dafür entscheiden konnte, den Bürgern eine Stimme zu geben, lässt tief in das Selbstverständnis der Menschen blicken.

„Ihr habt Eure Meinung, wir haben unsere und unsere gefällt uns besser.“ Dieser Satz bleibt hängen.

Es haben sich sowohl Befürworter, als auch Gegner für die Abstimmung zum Bau von 7 WEAs in unserem Wald in die Listen eingetragen.

Die Menschen, die sich eingetragen haben wollten, dass diese wichtige Entscheidung von der Entscheidung aller wahlberechtigten Bürger getragen wird.

Bürger, die gemeinsam über Ihre Interessen abstimmen wollen, sind in allen vier Ortsgemeinden offensichtlich unerwünscht.

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